Allgemeine Geschäftsbedingungen

SOLUWA GmbH, Haimendorfer Str. 54 a; 90571 Schwaig b. Nürnberg
Telefon: 0911 - 37 84 09 - 0, Fax: 0911 - 37 84 09 - 55

Diese Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind für alle geschäftlichen Beziehungen, Verkäufe und sonstigen Rechtsgeschäfte zwischen uns und unseren Kunden rechtsverbindlich. Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen, telefonische und mündliche Abmachungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
 

1. Art und Umfang der Leistungen

  1. Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden aufgeführten Bedingungen, wenn nicht ausdrücklich etwas Abweichendes schriftlich vereinbart ist. Entgegenstehende Bedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen, haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
  2. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen – Zeichnungen, Abbildungen, Gewichtsangaben, Beschreibungen, sonstige Drucksachen usw. – sind nur annähernd, jedoch bestmöglich ermittelt, aber für uns in soweit unverbindlich. Angebote sind freibleibend.
  3. Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich. An individuell ausgearbeitete Angebote hält sich der Verkäufer nach Bindungsfrist. Die bei Vertragsabschluss festgelegten Bezeichnungen und Spezifikationen stellen den technischen Stand zu diesem Zeitpunkt dar, sofern sich aus den Umständen nichts anderes ergibt. Konstruktions-Änderungen für Lieferungen im Rahmen dieses Vertrages behält der Verkäufer sich ausdrücklich vor, sofern diese Änderungen nicht grundlegender Art sind und der vertragsgemäße Zweck nicht erheblich eingeschränkt wird. Die Lieferung umfasst nicht Montage und Inbetriebnahme des Gegenstandes.
  4. Für den Inhalt des Vertrages ist die Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder – soweit eine solche nicht vorliegt – dessen Angebot maßgebend.
  5. Beanstandungen von Bestätigungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, schriftlich geltend zu machen. Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Mengen. Von uns schriftlich angebotene Verkaufspreise gelten dann als Festpreise, wenn unser Angebot unverzüglich –spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen – unverändert durch schriftliche Bestellung angenommen wird.

 

2. Bauvorlagen und behördliche Genehmigungen

Behördliche und sonstige Genehmigungen sind vom Auftraggeber selbst zu beschaffen und beizustellen. Für Statik, Baugenehmigungen und Strompreisleistung in das öffentliche Netz wird keine Gewährleistung übernommen. Der Auftragnehmer hat lediglich die hierzu notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
 

3. Preise und Zahlungen

  1. Angebotspreise gelten jeweils nur bei Bestellung und Abnahme der gesamten angebotenen Anlage.
  2. Die Umsatzsteuer wird mit dem Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld zum geltenden Satz berechnet.
  3. Wir sind berechtigt, von unserem Kunden, der Kaufmann ist, vom Fälligkeitstage und von unserem Kunden, der kein Kaufmann ist, ab Verzug Zinsen in der von uns selbst zu zahlenden Kreditkosten, mindestens aber von 5% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen; die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
  4. Wir sind berechtigt, unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen oder Sicherheiten zu fordern, oder nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
  5. Bestehen mehrere Forderungen gegen den Kunden, so werden eingehende Zahlungen mit der jeweils ältesten Forderung verrechnet.
  6. Ein Zurückbehaltungsrecht unseres Kunden, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, ist ausgeschlossen. Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist nur insoweit zulässig, als diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

 

4. Lieferung

Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Ist freie Anlieferung vereinbart, so geht die Gefahr über mit Ankunft des Fahrzeuges vor der Lieferanschrift zu ebener Erde bzw. an der Stelle, die mit dem Fahrzeug zumutbar zu erreichen ist.

Teillieferungen sind zulässig, sie gelten als selbstständige Lieferungen. Die Wahl des Transportweges und der Transportmittel bleibt uns vorbehalten.

Lieferung frei Baustelle oder frei Lager bedeutet Anlieferung ohne Abladen unter der Voraussetzung einer mit schwerem Lastzug befahrbaren Anfuhrstraße.

Verlässt das Lieferfahrzeug auf Anweisung des Kunden die befahrbare Anfuhrstraße, so haftet dieser für auftretenden Schaden.
 

5. Eigentumsvorbehalt

Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum und das Verfügungsrecht an dem Liefergegenstand bis zum Eingang der vollständigen Zahlung aus dem Vertrag vor. Soweit Liefergegenstände wesentliche Bestandteile des Gebäudes geworden sind, verpflichtet sich der Auftraggeber bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine dem Auftragnehmer die Demontage der Gegenstände zu gestatten und ihm das Eigentum an diesen Gegenständen zurück zu übertragen.

Beeinträchtigt der Auftraggeber die vorgenannten Rechte des Auftragnehmers, so ist er diesem zum Schadensersatz verpflichtet. Die Demontage und die sonstigen (damit zusammenhängenden) Kosten, gehen zu Lasten und auf Kosten des Auftraggebers. Werden Liefergegenstände mit anderen Gegenständen fest verbunden, so überträgt der Auftraggeber, falls hierdurch Forderungen oder Miteigentum entstehen, seine Forderungen oder seine Miteigentumsrechte an den neuen Gegenständen an den Auftragnehmer.
 

6. Mängelrügen und Mängelhaftung

Unser Kunde ist verpflichtet, wenn er Kaufmann ist, alle erkennbaren, und wenn er kein Kaufmann ist, alle offensichtlichen Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen binnen 5 Werktagen nach Lieferung, in jedem Fall aber vor Verarbeitung oder Einbau schriftlich anzuzeigen. Ware, die als mindere Qualität verkauft ist, unterliegt bezüglich der ausdrücklich bezeichneten Minderqualität nicht der Mängelrüge. Bei fristgerechter Mängelrüge fehlerhafter Ware im Sinne von § 459 BGB stehen unseren Kunden unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Zugesicherte Eigenschaften im Sinne von § 459 Abs. 2 BGB sind als Zusicherungen ausdrücklich zu kennzeichnen. Die Bezugnahme auf DIN-Normen beinhaltet grundsätzlich die nähere Warenbezeichnung und begründet keine Zusicherung durch den Verkäufer, es sei denn, dass eine Zusicherung ausdrücklich vereinbart wurde. Die farbliche Übereinstimmung bei zusammengehörigen Einrichtungsgegenständen kann nicht garantiert werden.

Schadensersatzansprüche unseres Kunden aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unserem Erfüllungsgehilfen. Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben hiervon unberührt.
 

7. Rücksendung

Von uns gelieferte Ware wird nur in tadellosem Zustand nach unserer Zustimmung bei frachtfreier Rücksendung zurückgenommen. Zurückgenommene Ware wird abzüglich eines angemessenen Kostenanteils gutgeschrieben. Eine Rücknahme von Sonderanfertigungen oder auf Wunsch des Kunden besonders beschaffter Ware ist ausgeschlossen.
 

8. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Nürnberg.
 

9. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt das Vertragsverhältnis und die weiteren Bestimmungen im Übrigen hiervon unberührt. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine Ersatzregelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung oder Änderung dieser allgemeinen Vertragsbedingungen.Nebenabreden zu diesem Vertrag wurden nicht getroffen, soweit diese nicht im Rahmen dieses Vertrages schriftlich niedergelegt sind.